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Maßnahmen für ein familienfreundliches Unternehmen

AKTIVITÄTENBEREICH 1: ARBEITSZEIT

1. Feste Hauptarbeitszeit mit Wahl von Ankunft und Verlassen der Arbeitsstelle

Im Rahmen der vorab bestimmten Arbeitszeit kann der Angestellte, in Absprache mit dem Leiter, die Uhrzeit von Ankunft und Verlassen der Arbeitsstelle selbst wählen. Die Hauptarbeitszeit stellt die Zeitspanne dar, in der die Angestellten sich notwendigerweise am Arbeitsplatz befinden müssen.

2. Zeit-Konto

Die gearbeiteten Überstunden werden als zeitliche Guthaben oder als geschuldete Stunden verzeichnet. Das zeitliche Guthaben ermöglicht die Abwesenheit von der Arbeit in Form von Urlaub oder Ausbildung.

3. Gekürzte Arbeitszeit wegen Familienverpflichtungen

Angestellte mit Familienverpflichtungen können für eine bestimmte Zeitdauer die Möglichkeit der Teilzeitarbeit nutzen. Die Organisation/das Unternehmen, ermöglicht den Beschäftigten, neben der Erfüllung von gesetzlich geregelten Möglichkeiten , aufgrund welcher sich eines der Elternteile für die Teilzeitarbeit entscheiden kann, auch das Nutzen einer gekürzten Arbeitszeit in Hinsicht auf die Bedürfnisse der eigenen Familie, ungeachtet des Alters der Kinder oder besonderer Bedürfnisse anderer Familienmitglieder.

4. Zeit-Bonus für Kinder

Die Eltern bekommen, in den ersten drei Jahren der Grundschule, für den ersten Schultag, einen arbeitsfreien Tag. In der Woche, in der das Kind in den Kindergarten eingeführt wird, wird dem Angestellten ermöglicht, den Arbeitstag flexibel zu gestalten und weniger Arbeitsstunden anwesend zu sein.

5. Nutzung des Sommerurlaubs

Bei der Nutzungsplanung des Jahresurlaubs während der Schulferien wird Eltern mit schulpflichtigen Kindern Vorrang gewährleistet.

6. Sonderurlaub

Neben den Rechten, die im Tarif- und Unternehmensvertrag bestimmt sind, wird den Angestellten auch ein unbezahlter Sonderurlaub, wegen außergewöhnlicher Familiengründe, anerkannt.

7. Zusätzlicher Urlaub

Den Angestellten wird ein zusätzlicher bezahlter Urlaub auch aufgrund wichtiger Familiengründe anerkannt.

AKTIVITÄTENBEREICH 2: ARBEITSORGANISATION

8. Einbringen der Arbeitszeit

In Absprache mit den Leitern können die Angestellten während der Arbeitszeit ihren Arbeitsplatz verlassen, um kleineren privaten Verpflichtungen nachzukommen, ohne dass eine besondere Form der Abwesenheit vom Arbeitsplatz angemeldet werden muss, jedoch nicht länger als 4 Stunden. Diese Zeit der Abwesenheit vom Arbeitsplatz wird entsprechend eingebracht.

9. Teamarbeit

Innerhalb der Arbeitsgruppen bestimmen Angestellte, in Absprache mit dem übergesetzten Leiter, die Verteilung der Arbeiten unter den Mitgliedern der Arbeitsgruppe, welche ebenfalls mit Rücksicht auf die Arbeitsanforderungen und der familiären Situation einzelner Mitglieder festgelegt wird.

10. Regeln der Teamarbeit

In den Arbeitsgruppen bestehen Grundregeln und Kriterien, die allen Teammitgliedern bekannt sind und von allen respektiert werden.

11. Geschäftsreisen

Bei Aufteilung der Geschäftsreisen und Aktivitäten außerhalb des Arbeitsplatzes wird die Familiensituation der Angestellten berücksichtigt.

12. Informierung über größere anstehende Änderungen

Größere Änderungen in der Organisation/im Unternehmen können, vor allem im Fall von Angestellten mit Kindern, wegen langfristigerer Beziehungen mit dem lokalen Umfeld (Kinderbetreuung, Schule, Immobilieneigentum), maßgeblich auf wesentliche Lebensbereiche der Angestellten Einfluss nehmen. Deshalb sorgt das Unternehmen für das rechtzeitige Informieren der Angestellten über anstehende Änderungen im Unternehmen.

AKTIVITÄTENBEREICH 3: ARBEITSPLATZ

13. Möglichkeit des Home Office

Angestellte, die innerhalb bestimmter Arbeitsprozesse tätig sind, können ihre Arbeit abwechselnd am Arbeitsplatz und von zu Hause aus durchführen.

14. Finanzielle und technische Unterstützung des Home Office

Die Ausrüstung der Arbeitsplätze für die Arbeit von zu Hause aus (abwechselnd Tele-Arbeit, Tele-Arbeit von zu Hause aus oder die Möglichkeit der Arbeit von zu Hause aus) finanziert das Unternehmen bzw. übernimmt die Kosten der technischen Ausrüstung, bietet die Nutzung von Laptops, Mobiltelefonen oder anderer Ausrüstung, die Eigentum des Unternehmens sind.

AKTIVITÄTENBEREICH 4: INFORMATIONS- UND KOMMUNIKATIONSPOLITIK

15. Informationsplattformen

Das Kommunizieren und Informieren im Unternehmen verläuft mittels Intranet und Anschlagbretter. Informelle Gespräche unter Angestellten werden auch im Raum geführt, der zum Ausruhen und Verzehr von Snacks zur Verfügung steht. Das Unternehmen stellt auf dem Anschlagbrett und im Intranet Maßnahmen vor, die das Koordinieren von Berufs- und Familienleben unterstützen, wie auch Bedingungen für deren praktische Umsetzung.

16. Arbeitssitzungen/Angestellten-Versammlungen

Arbeitssitzungen werden seitens des Direktors, zweimal jährlich, einberufen. Dort werden den Angestellten wichtige Ereignisse in Verbindung mit dem Unternehmen, die aktuelle Problematik und Zukunftspläne vorgestellt. Zweck der Arbeitssitzungen sind auch das Gespräch und der Informationsaustausch bezüglich wichtiger Neuigkeiten. Die Angestellten können dann auch Fragen stellen, auf Schwierigkeiten hinweisen und Lösungen in Verbindung mit der Koordinierung von Berufs- und Familienleben vorschlagen. Dieses Thema ist kontinuierlich ein Punkt der Tagesordnung dieser Sitzungen.

17. Unterhaltung/Ausflug für Angestellte

Zweimal jährlich organisiert das Unternehmen ein Picknick für die Angestellten, und zwar in so einer Form, dass sich auch deren Familienmitglieder anschließen können. Einmal jährlich organisiert das Unternehmen einen 1- oder 2-tägigen kürzeren Ausflug, der für Angestellte bestimmt ist.

18. Meinungsumfragen

Die Firmenleitung sammelt mit Hilfe von Fragebögen Informationen zur Mitarbeiterzufriedenheit, deren Verbesserungsvorschläge und Wünsche hinsichtlich der Beziehung zwischen Firmenleitung und den Angestellten, wie auch in Bezug auf das Koordinieren der Berufs- und Familienverplichtungen.

19. Informieren der abwesenden Angestellten

Die Angestellten sind während ihrer Abwesenheit weiterhin in die interne Kommunikation eingebunden.

20. Informationen besonderer Art

Informationen, die sich auf die Privatsphäre der Angestellten beziehen (Kindergeld, Einkommenssteuer, Kindergartenantrag, u.Ä.) erhalten Angestellte beim allgemeinen Dienst.

21. Bevollmächtigter / Bevollmächtigte für Fragen hinsichtlich Koordination von Beruf und Familie

Das Unternehmen hat eine Kontaktperson bestimmt, die für alle Fragen aus dem Bereich Koordination von Berufs- und Privatleben verantwortlich ist und gleichzeitig auch die Person darstellt, die eine Bevollmächtigung dafür hat, die Interessen der Angestellten mit Familienverpflichtungen, dem Unternehmen gegenüber, zu vertreten.

22. Engagement in der Öffentlichkeit

Für externe Nutzer können Informationen zum Unternehmen auf der Firmen-Website eingeholt werden. In Zusammenarbeit mit Schulen werden Besuche und Unternehmenspräsentationen organisiert.

AKTIVITÄTENBEREICH 5: KOMPETENZEN DER LEITER

23. Philosophie/Grundsätze

Die Präferenz gegenüber der Familie und der gleichberechtigte Umgang mit Frauen und Männern stellen die Basiselemente der Führungsgrundsätze dar, die im Rahmen der gesamten Geschäftsphilosophie vom Unternehmen berücksichtigt werden und in den Werten bzw. Strategien des Umgangs mit Menschen bei der Arbeit schriftlich angeführt sind. Das Leiten versteht sich als Dienstleistung für die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen. Der Führungsstil nimmt Rücksicht auf die Interessen der Angestellten, wobei die Problematik in Verbindung mit der Koordinierung von Berufs- und Familienverpflichtungen nicht außer Acht gelassen wird.

24. Führung und Sozialkompetenzen

Bei der Auswahl des Personals für leitende Positionen und Beförderungen berücksichtigt das Unternehmen persönliche Merkmale, wie z. B. die Fähigkeiten in Bezug auf Kommunikation und Kritikakzeptanz, Hilfsbereitschaft bei Konfliktlösungen oder Verpflichtungsbewusstsein.

25. Bewertung der Führungskräfte seitens der Angestellten

Bei der Erfolgsbewertung der Führungskräfte werden auch die Bewertungen seitens der Angestellten berücksichtigt, ebenso die Tatsache in wieweit der Leiter (im Rahmen seiner Möglichkeiten) bei der Koordinierung von Berufs- und Familienleben behilflich ist.

AKTIVITÄTENBEREICH 6: PERSONALENTWICKLUNG

26. Planung und Ausführung der Weiterbildungsprogramme

Programme der Weiterbildung sind Angestelltenbedürfnissen angepasst. Der Arbeiter hat, im Einklang mit den Anforderungen des Arbeitsprozesses, das Recht und die Pflicht auf kontinuierliche Schulung, Fortbildung und Berufsausbildung. Die Beschäftigten mit Teilzeitarbeit sind den Angestellten mit Vollzeitarbeit, hinsichtlich des Weiterausbildungsangebots, gleichgestellt. Die Angestellten, die aus familiären Gründen abwesend sind, können trotzdem an der Weiterbildung teilnehmen.

27. Individuelle Karrierenentwicklungspläne

Bei der Vorbereitung von individuellen Karriereentwicklungsplänen der Angestellten in der Organisation/im Unternehmen wird der Ablauf einzelner Lebensphasen berücksichtigt, wobei auch Aspekte der Koordinierung von Beruf und Privatleben mit eingeschlossen werden.

28. Frauenförderung

Frauen werden in Hinsicht auf ihre Beteiligung an Weiterschulungsmaßnahmen, unter Berücksichtigung der Familienverpflichtungen, besonders gefördert.

29. Familienverpflichtungen sind kein Grund für eine Ablehnung oder eine Nicht-Beförderung des Angestellten.

Bei der Einstellung oder Beförderung des Arbeitnehmers sind nur seine Qualifikationen ausschlaggebend. Die Familienverpflichtungen haben keinen Einfluss auf personalpolitische Entscheidungen.

30. Berücksichtigung vom Engagement des Angestellten außerhalb der Organisation/des Unternehmens

Innerhalb der Familie oder bei ehrenamtlichen Tätigkeiten lernt oder vertieft die einzelne Person wichtige Sozialkompetenzen. Bei Einstellung oder Beförderung werden diese Kompetenzen als zusätzliche Qualifikationen berücksichtigt. Das Unternehmen fördert das Engagement der Angestellten bei ehrenamtlichen Tätigkeiten (Feuerwehr, Rettungsdienst, u.ä.).

31. Ausschreibungen mit Chancengleichheit

Bei Stellenausschreibungen benutzt die Organisation/das Unternehmen die Formulierung: »Wir beschäftigen nach dem Grundsatz der Nichtdiskriminierung und Chancengleichheit«.

AKTIVITÄTENBEREICH 7: LOHNSTRUKTUR UND ERFOLGSBELOHNUNG

32. Darlehen und Finanzhilfen

Das Unternehmen bietet seinen Angestellten Darlehen bzw. finanzielle Übergangshilfen, die mit sozialen oder familiären Situationen verbunden sind.

33. Stipendien für Kinder der Angestellten

Das Unternehmen bietet Stipendien für Kinder der Angestellten, in sofern diese sich für die Fortsetzung eines Studiums im Bereich Maschinenbau entscheiden.

34. Schulferienarbeit

Während der Schulferien können Kinder der Angestellten im Unternehmen Ferienarbeit ausüben.

35. Väterchen Frost

Die Kinder der Angestellten im Alter bis zum 15. Lebensjahr erhalten eine Bescherung vom Väterchen Frost. Das Unternehmen bereitet Geschenke, im Einklang mit der gesetzlich bestimmten Werthöhe, vor.

36. Nutzung des Inventars der Organisation/des Unternehmens für den Eigengebrauch

Die Angestellten können, in Absprache mit dem Leiter, das Inventar des Unternehmens für private Zwecke benutzen. Diese Bestimmung gilt nicht für Verbrauchs- und Rohmaterial.

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